PsydarPsydar

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 17.10.2026

§ 1 Geltung

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Psydar UG (haftungsbeschränkt) i.G., Weinbergweg 23, 06120 Halle (Saale) („Psydar“), und ihren Kunden über die Nutzung der Software „Psydar“.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinn von § 14 BGB mit Sitz in Deutschland. Verbraucher können nicht bestellen.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Psydar ihnen in Textform zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Kunde bestellt über das Bestellformular auf psydar.io. Voraussetzung sind vollständige Unternehmensangaben und eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; Psydar prüft sie über das Bestätigungsverfahren der Europäischen Kommission (VIES).

(2) Die Bestellung ist ein verbindliches Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde seine E-Mail-Adresse bestätigt hat und Psydar die Bestellung per E-Mail annimmt. Psydar kann Bestellungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

(3) Je Unternehmen (E-Mail-Domain) wird ein Kundenkonto geführt.

(4) Mit der Bestellung schließen die Parteien den Vertrag über die Auftragsverarbeitung (AVV). Er ist Bestandteil des Vertrags.

§ 3 Leistung und Zweckbestimmung

(1) Psydar stellt die Software als Dienst über das Internet bereit. Sie umfasst: wöchentliche Kurzbefragung der eingeladenen Beschäftigten, laufende Schätzung von Kennwerten zur Arbeitssituation je teilnehmender Person, wöchentliche Auswertung je Team, Auswertungstexte, Ansichten für Beschäftigte, Teamleitung, Geschäftsleitung und Verwaltung.

(2) Zweckbestimmung. Psydar dient dazu, die Arbeitssituation von Teams über die Zeit sichtbar zu machen. Psydar ist nicht dazu bestimmt, einzelne Personen zu überwachen oder zu bewerten, und darf nicht als Grundlage für Entscheidungen über einzelne Beschäftigte oder Führungskräfte verwendet werden (insbesondere Einstellung, Vergütung, Beförderung, Abmahnung, Versetzung, Beendigung). Ergebnisse werden nicht in Personalakten aufgenommen.

(3) Was der Kunde sieht. Der Kunde erhält ausschließlich Ergebnisse für Teams, in denen in der jeweiligen Woche mindestens 7 Personen geantwortet haben. Er erhält keine Antworten, Freitexte oder Kennwerte einzelner Personen und keine Auskunft darüber, wer teilgenommen oder eingewilligt hat. Teams, die die Schwelle nicht erreichen, werden nicht ausgewertet.

(4) Einsatz eines Sprachmodells. Freitextantworten werden nach Entfernen von Namen von einem Sprachmodell inhaltlich codiert. Auswertungstexte werden von einem Sprachmodell aus Teamwerten erzeugt und sind als „Sprachmodell-gestützt“ gekennzeichnet. Sie können Fehler enthalten und ersetzen keine eigene Beurteilung. Fällt das Sprachmodell aus, erzeugt Psydar die Texte regelbasiert. Die Ansichten für Geschäftsleitung und Teamleitung tragen den Hinweis „Keine Grundlage für personelle Einzelmaßnahmen“.

(5) Grenzen der Aussage. Die Ergebnisse sind statistische Schätzwerte mit Unsicherheit. Sie sind keine medizinische oder psychologische Diagnose und keine Beratung. Die wissenschaftliche Überprüfung des Messverfahrens an eigenen Daten läuft; Psydar sichert keine bestimmte Messgenauigkeit zu.

(6) Psydar entwickelt die Software weiter und darf Funktionen ändern, soweit der Vertragszweck gewahrt bleibt. Über Änderungen, die die Auswertung oder die Sichtbarkeit von Daten betreffen, informiert Psydar mindestens 30 Tage vorher.

(7) Psydar strebt eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel an; angekündigte Wartung zählt nicht mit. Das ist ein Zielwert, keine Zusage und keine Garantie.

§ 4 Einrichtung und Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde richtet Psydar selbst ein: Import der Beschäftigtenliste (E-Mail-Adresse, Abteilung, Gesellschaft), Bestätigung des Teamzuschnitts, Vergabe der Rollen. Der Teamzuschnitt kann in den dafür vorgesehenen Zeiträumen geändert werden (jeweils 1. bis 14. Januar, April, Juli, Oktober).

(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass

  • er vor dem Start, soweit ein Betriebsrat besteht, dessen Zustimmung eingeholt hat (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG); Psydar stellt dafür Unterlagen bereit („Betriebsrat-Paket“),
  • er die Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt und seinen Datenschutzbeauftragten beteiligt hat,
  • die Teilnahme für die Beschäftigten freiwillig bleibt: kein Druck, keine Nachteile bei Nichtteilnahme, keine Teilnahmequoten als Zielvorgabe für Führungskräfte,
  • nur geschäftliche E-Mail-Adressen der eigenen Beschäftigten importiert werden.

(3) Die Einladungen an die Beschäftigten werden freigeschaltet, sobald die erste Rechnung bezahlt ist.

(4) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und meldet Missbrauch unverzüglich.

§ 5 Unzulässige Nutzung

Der Kunde darf Psydar nicht entgegen der Zweckbestimmung (§ 3 Abs. 2) nutzen, nicht versuchen, Ergebnisse einzelnen Personen zuzuordnen (etwa durch Teamzuschnitte, die auf einzelne Personen zielen), und die Schwelle nicht umgehen. Bei einem Verstoß kann Psydar den Zugang sperren und aus wichtigem Grund kündigen. Verwendet der Kunde Psydar zu einem anderen als dem bestimmten Zweck, trägt er die Folgen selbst; nach der KI-Verordnung kann er dadurch selbst zum Anbieter werden.

§ 6 Entgelt und Abrechnung

(1) Es gilt die bei Bestellung veröffentlichte Preisliste: Entgelt je gemessener Person und Monat, gestaffelt nach Unternehmensgröße, mindestens das dort genannte Jahres-Mindestentgelt. Alle Preise zuzüglich Umsatzsteuer.

(2) „Gemessene Personen“ sind die Beschäftigten in Teams, die nach dem bestätigten Teamzuschnitt ausgewertet werden können. Personen in Einheiten, die die Schwelle strukturell nicht erreichen und nicht zusammengelegt wurden, werden nicht berechnet.

(3) Die Abrechnung beginnt mit dem Import der Beschäftigtenliste, spätestens sechs Monate nach der Bestellung. Psydar stellt das Entgelt für die Laufzeit im Voraus in Rechnung, sobald der Teamzuschnitt bestätigt ist, spätestens zum Ablauf der sechs Monate; dann mit dem Mindestentgelt. Wächst die Zahl der gemessenen Personen während der Laufzeit, berechnet Psydar nichts nach; die höhere Zahl wird erst der Rechnung für eine neue Laufzeit zugrunde gelegt.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Psydar versendet Rechnungen elektronisch.

(5) Bei Zahlungsverzug erinnert Psydar 7 Tage nach Fälligkeit, mahnt 21 Tage nach Fälligkeit und kann den Zugang 42 Tage nach Fälligkeit sperren, bis gezahlt ist. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen. Gesetzliche Verzugsfolgen bleiben unberührt.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft 12 Monate ab Beginn der Abrechnung (§ 6 Abs. 3) und endet dann, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Er verlängert sich nicht automatisch.

(2) Psydar erinnert den Kunden 60, 30 und 7 Tage vor Ablauf per E-Mail an das Vertragsende. Der Kunde kann vor Ablauf eine neue Laufzeit von 12 Monaten zu den dann geltenden Bedingungen bestellen.

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Psydar liegt insbesondere bei einem Verstoß gegen § 5 oder bei Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen vor.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 8 Nach Vertragsende

(1) Mit Vertragsende endet der Zugang zu Befragung und Auswertung.

(2) Psydar löscht die personenbezogenen Daten des Kunden nach 30 Tagen. Hat der Kunde in den Einstellungen die längere Aufbewahrung gewählt, bewahrt Psydar die Daten bis zu 12 Monate gesperrt auf; der Kunde kann jederzeit die Löschung verlangen. Näheres regelt der AVV.

(3) Rechnungen bewahrt Psydar 8 Jahre, Bestellung und Vertrag 6 Jahre auf, jeweils ab Ende des Kalenderjahres, und löscht sie danach.

§ 9 Mängel

(1) Psydar behebt Mängel in angemessener Frist. Der Kunde meldet Mängel über den Support mit einer nachvollziehbaren Beschreibung.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.

(3) Minderung macht der Kunde nicht durch Abzug geltend, sondern durch Rückforderung des zu viel Gezahlten.

§ 10 Haftung

(1) Psydar haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit Psydar eine Garantie übernommen hat.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Psydar nur für die Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Eine Haftungshöchstsumme ist nicht vereinbart.

(4) Psydar haftet nicht für Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage der Ergebnisse trifft, und nicht für Folgen einer Nutzung entgegen § 3 Abs. 2 und § 5.

(5) Ansprüche betroffener Personen nach Art. 82 DSGVO bleiben unberührt.

§ 11 Support

(1) Fragen zur Nutzung beantwortet im Verwaltungsbereich ein automatischer Assistent, gekennzeichnet als „Assistent (Sprachmodell)“; dort schreibt kein Mensch. Daneben ist Psydar unter ole@psydar.io erreichbar; diese Nachrichten liest ein Mensch. Telefonischen Support gibt es nicht.

(2) Weisungen nach dem AVV und Meldungen zum Datenschutz nimmt Psydar über den Verwaltungsbereich und per E-Mail entgegen. Meldungen über Datenschutzverletzungen sendet Psydar per E-Mail an die vom Kunden benannte Adresse.

(3) Ein Anspruch auf bestimmte Antwortzeiten besteht nicht.

§ 12 Datenschutz, Vertraulichkeit, Statistik

(1) Psydar verarbeitet personenbezogene Daten der Beschäftigten ausschließlich im Auftrag nach dem AVV.

(2) Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Partei vertraulich, auch nach Vertragsende.

(3) Psydar verwendet Daten des Kunden nicht für eigene Zwecke. Eine Verwendung zusammengefasster Teamkennzahlen für Statistik findet nur statt, wenn der Kunde der gesonderten Statistik-Klausel ausdrücklich zugestimmt hat, und erst bei Vertragsende. Die Zustimmung ist freiwillig und keine Voraussetzung für den Vertrag.

(4) Psydar nennt den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz.

§ 13 Rechte an der Software

Der Kunde erhält für die Laufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Software für eigene interne Zwecke zu nutzen. Alle Rechte an Software, Fragen, Messverfahren und Auswertungslogik bleiben bei Psydar. Die Ergebnisse darf der Kunde intern im Rahmen der Zweckbestimmung verwenden.

§ 14 Änderung dieser Bedingungen

Psydar kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht (Rechtsänderung, neue Funktionen, Sicherheitsanforderungen) und der Kunde nicht unangemessen benachteiligt wird. Psydar teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit. Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen Bedingungen bis zum Ende der Laufzeit fort.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist der Sitz von Psydar, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.